
FAQ
Haben Sie noch eine Frage?
Vielleicht habe ich sie schon beantwortet.
Hier finden Sie die Antworten auf die meistgestellten Fragen meiner KlientInnen.
Natürlich beantworte ich Ihnen jede Ihrer Fragen gerne auch persönlich. Kontaktieren Sie mich dazu telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular.
Entspannungstrainings sind übende Verfahren. Das heißt, obwohl die meisten der Verfahren einfach zu erlernen sind, funktioniert der Entspannungseffekt durch Übung besser und besser. Durch die angeleiteten Einheiten wird sichergestellt, dass Sie die Verfahren korrekt erlernen und sich voll auf die Entspannung einlassen können. Die ideale Anzahl der Einheiten hängt von mehreren Faktoren ab: Art des Entspannungsverfahrens, Vorerfahrung und gegenwärtigem Stresslevel.
Der generelle Ablauf ist gleich wie bei der Behandlung/Beratung in meiner Praxis: Nachdem Sie via Telefon, E-Mail oder Kontaktformular mit mir Kontakt aufgenommen haben, vereinbaren wir einen Termin für ein Erstgespräch. Dieses kann online oder in meiner Praxis stattfinden. Im Gespräch besprechen wir Ihr Anliegen und unser weiteres Vorgehen.
Alle Einheiten, die wir online durchführen, sind sicher und durchgehend (Ende-zu-Ende) verschlüsselt. Sie können diese von Ihrem Smartphone, Computer oder Tablet wahrnehmen – wichtig ist, dass Sie ein Gerät nutzen, das eine funktionsfähige Kamera und ein Mikrofon hat. Außerdem benötigen Sie eine stabile Internetverbindung.
Sie erhalten für unser Online-Treffen von mir einen Link auf Ihre E-Mail-Adresse zugesandt. Mit einem Klick auf den Link werden Sie direkt zu unserem Gespräch weitergeleitet - Sie müssen sich dafür nirgendwo registrieren und auch kein Programm herunterladen – wir können sofort starten.
Mit 1.1.2024 ist die Klinisch-psychologische Behandlung eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Das heißt, dass ein Kostenzuschuss von der Krankenkasse gewährt wird, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Es liegt eine psychische Befindensstörung vor (z.B. Depression, Ängste), die eine Diagnose im sozialversicherungsrechtlichen Sinn darstellt
- Es wird eine ärztliche Untersuchung spätestens VOR der zweiten Behandlungseinheit durchgeführt und per Formular bestätigt
- Die*der Klinische Psycholog*in ist in die Liste der Klinischen Psycholog*innen des Bundesministeriums eingetragen
- Die Honorarnote erfüllt bestimmte Voraussetzungen, z.B. enthält eine Diagnose
Klinisch-psychologische Beratung und Entspannungstraining sind Privatleistungen.
Sowohl Klinische PsychologInnen als auch PsychotherapeutInnen dürfen Verhaltensstörungen, psychischen Veränderungen und Leidenszuständen vorbeugen, sie diagnostizieren, begutachten und behandeln.
Der Unterschied besteht in der Ausbildung und dem Methoden-„Werkzeugkoffer“.
Klinische PsychologInnen verfügen über eine universitäre Ausbildung (d.h. Psychologie-Studium auf Magister- oder Master-Niveau) und darauf aufbauend über eine postgraduale Fachausbildung in Klinischer Psychologie. PsychotherapeutInnen absolvieren kein Universitätsstudium, sondern ein Propädeutikum und ein Fachspezifikum.
PsychotherapeutInnen müssen sich für eine bestimmte "Schule" der Therapie entscheiden und werden nur in dieser Methode ausgebildet. Klinische PsychologInnen arbeiten methodenübergreifend, das heißt, sie können auf den breiten Ansatz der wissenschaftlichen Psychologie zurückgreifen, z.B. Entwicklungspsychologie, Tiefenpsychologie oder Neuropsychologie, und aus verschiedenen Therapieschulen die jeweils passenden Methoden wählen.
Außerdem ist interessant zu wissen, dass die wissenschaftlich unbestrittenen psychotherapeutischen Methoden weitgehend auf psychologischen Erkenntnissen beruhen und dass von beiden Berufsgruppen häufig die gleichen Interventionen angewandt werden. Es zeigt sich außerdem im internationalen Vergleich, dass die in Österreich gesetzlich festgeschriebene Unterscheidung zwischen Klinischer Psychologie und Psychotherapie nicht existiert, z.B. in Deutschland, der Schweiz und den USA.

Weitere Fragen beantworte ich Ihnen gerne in unserem Erstgespräch.